Entschädigung für Zeitaufwand muss nicht versteuert werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt ein wichtiges Urteil veröffentlicht: Die Entschädigung für Zeitaufwand (§ 16 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) muss nicht entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltungen von den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern versteuert werden. Siehe Presseerklärung des BFH. „BFH: Entschädigung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter teilweise nicht zu versteuern“

Mitglieder haben das vollständige Urteil mit Erläuterungen in der Verbandszeitschrift „Richter ohne Robe“, Ausgabe 2/2017 erhalten.

Einführungsveranstaltungen in Kooperation mit den VHSen sher gut besucht

Die hochwertig geplanten und von den Neuberuffenen Schöffen und Jugendschöffen gut besuchten Einführungsveranstaltungen findet noch bis 05.05.2024 statt (weitere Information unter der Rubrik Veranstaltungen).

Der Vortrag findet immer im Tandem statt. Die Vereinigungssicht (und Schöffensicht sowie die Abrechnungsfragen beantworten im Schwerpunkt Mitglieder des Vorstandes – alle Prozessfragen zum Gericht werden von vorsitzenden Richter/innen aufgeaqrbeitet. Zwar sind 3,5 Stunden immer zu wenig Zeit, es soll auch nur einen Einstieg sein. Es werden weitere Seminare über die Wahlperiode von 5 Jahren folgen.

Foto: Einführungsveranstaltung mit über 100 Schöffinnen und Schöffen im Rathaus Schöneberg (BVV Saal); Quelle: Behringer, VHS

Interview im Deutschlandradio-Kultur des Bundesverbandes zur Anhöherung der Novelle zum Deutschen Richtergesetz

Heike Schmidt, Beauftragte des Bundesverbandes und Stellv. Landesvorsitzende von Brandenburg/Berlin stellt sich den Fragen im Deutschlandfunk (Kultur) zum Thema demokratifeste Schöffenbesetzungen.

Für alle die das Interview nachträglich hören möchten, haben wir den Beitrag hier zur Verfügung gestellt.

INTERVIEW:

VHS Berlin – Einführungsveranstaltungen auch offen für Brandenburger Schöffinnen und Schöffen

Die neue Schöffenperiode hat begonnen. Die ersten zentralen und gerichtlichen Einführungsveranstaltungen haben unseres Wissens bereits in Brandenburg stattgefunden. In Berlin finden diese am 30.01. zentral für Amts- und Landgericht statt. Am 09.02.2024 findet die zentrale Einführungsveranstaltung des Landgerichtsbezirks Cottbus statt. Für Schöffinnen und Schöffen aus diesem Bereich ist die Anmeldung über unsere Webseite möglich, da wir das Stadthaus Cottbus dafür gewinnen konnten.

Sollten Sie es zu den bisherigen Terminen nicht geschafft haben oder darüberhinaus einen Austausch wünschen oder die Möglichkeit, Fragen zu stellen, bieten wir als Landesverband Brandenburg/Berlin weiterführende Formate an.

Wir haben diese auf unserer Webseite unter Veranstaltungen eingestellt. Melden Sie sich gerne über die jeweilige VHS-Seite an. Sofern ein Anmeldecode benötigt wird, wenden Sie sich ggf. an uns.

Wir SCHÖFFEN das!

Schöffengericht in Berlin

JVA Besuche starten für Schöffen im Land Brandenburg und Berlin

Am 27.01.2024 starteten für Schöffinnen und Schöffen die freiwilligen Besuche von Justizvollzugsanstalten.

Da sie wesentlicher Teil der Rechtsprechung und wesentlicher Mitentscheider über Strafe sind, empfiehlt sich ein JVA Besuch für alle neuen ehrenamtlichen Richter für Strafsachen.

Neben der räumlichen Besichtigung ergibt sich ein Blick in den Alltag und die tatsächlichen Möglichkeiten der gesetzlichen Resozialisierung mittels Unterbringung in einer JVA und des Vollzuges von Freiheitsstrafen.

Besuche werden teilweise von engagierten Gerichten direkt, aber auch in unregelmäßigen Abständen vom Bund der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter organisiert.

Hinweis: Das Amtsgericht Bernau hat bereits einen Besuch durchgeführt, weitere Termine können nur noch über unseren Landesverband in Anspruch genommen werden. Das Landgericht Potsdam organisiert die Besuche zentral, wenden Sie sich dazu an Ihre individuelle Geschäftstelle. Schöffinnen und Schöffen anderer Gerichte können gerne auf uns zukommen, sodass wir Sie in einen Interessentenverteiler aufnehmen können.

JVA Wulkow
JVA Wulkow

Anhörung im Rechtsausschuss zur aktuellen Novelle des Deutschen Richtergesetzes

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am Mittwoch, 17. Januar 2024, in einer Anhörung mit einer von der Bundesregierung geplanten Änderung des Deutschen Richtergesetzes (20/8761) befasst. Demnach sollen ehrenamtliche Richter, also Schöffinnen und Schöffen, künftig zwingend nicht berufen werden dürfen, wenn an ihrer Verfassungstreue Zweifel bestehen. Die Sachverständigen begrüßten die Änderung übereinstimmend, vor allem die von der Unionsfraktion benannten sahen aber revisionsrechtliche Probleme. Die Bundesregierung will mit der Regelung nach eigenem Bekunden explizit ein politisches Signal senden, da rechte und rechtsextreme Gruppen ihre Anhänger dazu aufrufen würden, sich als Schöffinnen oder Schöffen zu bewerben.

Für alle Interessierten ist die Sitzung durch das Parlamentsfernsehen abrufbar sowie die weitergehenden Dokumente, Stellungnahmen und Zusammenfassung der Sitzung.

Auch der Präsident unserer Bundesvereinigung wurde als Sachverständiger angehört.

 

Link zur Seite des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-pa-recht-richtergesetz-985014

 

Die Stellungnahme des Bundesverbandes der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/resource/blob/986440/e1680ad9532b99c08cc0fed7f6365bb4/Stellungnahme-Hoehne_DVS.pdf